Der zweite Vorname Sara bezeichnet den Zwangsnamen, den die Juden ab 1. Januar 1939 ihrem Rufnamen hinzufügen mussten. Üblicherweise wurde er nach dem 2. Weltkrieg und dem Niedergang der Nazidiktatur in einem Randvermerk für null und nichtig erklärt.
Hier wurde er in die Ausfertigung der Sterbeurkunde von 1955 übernommen wurde!!